"Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!" (Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965)
Beratungsfelder
Das Ziel, Ihr Ziel und mein Ziel, ist der Erfolg. Erfolge können von Geschäftspartner unterschiedlich definiert werden. So kann der Erfolg bei einigen die Reduzierung der Steuerlast darstellen, oder bei anderen die Steigerung oder Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.